Kategorie: UV-Messgeräte
Gemäß DIN 5031, Teil 7,[3] umfasst das Spektrum im Ultravioletten die Wellenlängen von 100 nm bis 380 nm (Grenze zum sichtbaren Licht), die Frequenz der Strahlung reicht von etwa 790 THz (380 nm) bis 3000 THz (100 nm). Die von den häufig 400 nm als Grenze verwendete „unrunde Zahl“ von 380 nm ist durch den (Un-) Empfindlichkeitsbereich des Auges definiert. UV ist also definitionsgemäß unsichtbar für das menschliche Auge. Dieser Bereich wird in die Unterbereiche UV-A, UV-B und UV-C eingeteilt. Unabhängig von der Normung nach DIN existieren mehrere, sich überlappende und nicht genau definierte Unterteilungsmuster. Speziell für den biologischen und dermatologischen Bereich zählen beispielsweise die extrem ultraviolette und die vakuumultraviolette Strahlung hierzu. Der UV-Bereich reicht laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1 nm bis 400 nm.[5]
Für UV-Strahlung mit Wellenlängen unter 300 nm ist in der Fotolithographie (KrF-Excimerlaser mit einer Wellenlänge von 248 nm) und der Lasertechnik der Begriff „tiefes Ultraviolett“ (englisch deep ultraviolet, DUV) gebräuchlich. Unterhalb 200 nm ist Ultraviolettstrahlung so kurzwellig und energiereich, dass sie durch molekularen Sauerstoff (O2) absorbiert wird; dabei wird der molekulare Sauerstoff (O2) in zwei freie Sauerstoffradikale (2 O•) gespalten, die jeweils mit einem weiteren Molekül Sauerstoff (O2) zu Ozon (O3) weiterreagieren. UV-Strahlung mit Wellenlängen kleiner 200 nm kann sich folglich nur unter Schutzgas und die kurzwelligen Anteile unter 100 nm nur noch im Vakuum über signifikante Distanzen ausbreiten, darauf geht der Ausdruck „Vakuum-Ultraviolett“ zurück.